Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ACADEMY Nibelungen Fahrschule GmbH
Fahrschulinhaber: Herr Michael Henn
Von-Steuben-Str. 13 - 67549 Worms
Telefon: 06241 - 69 89 800
E-Mail: michael@academy-nibelungen-fahrschule.de
Standorte:
- Von-Steuben-Str. 13, 67549 Worms
- Bahnhofstr. 28, 67590 Monsheim
Stand: Februar 2026
I. Vertragsbedingungen
1. Informationen zur Fahrschule
Aktuelle Theoriezeiten und organisatorische Hinweise werden in der Fahrschule
bekanntgegeben und/oder auf der Homepage veröffentlicht.
2. Preise / Preisaushang
Die Entgelte für sämtliche Ausbildungsleistungen ergeben sich ausschließlich aus dem
jeweils aktuellen Preisaushang in den Geschäftsräumen der Fahrschule sowie aus der auf
der Homepage veröffentlichten Preisliste.
Der Preisaushang und die Online-Preisliste sind Bestandteil des Ausbildungsvertrages.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise.
Für Zusatzleistungen oder nachträglich vereinbarte Leistungen gelten die zum Zeitpunkt
der jeweiligen Leistungserbringung gültigen Preise.
Amtliche Gebühren (insbesondere der Prüforganisationen/Behörden) werden von diesen
zusätzlich erhoben.
Rabattaktionen und Sonderangebote (z. B. Happy-Hour-, Last-Minute-, After-Work- oder
vergleichbare Aktionen) sind nicht miteinander kombinierbar.
3. Vertragslaufzeit / Fortsetzung der Ausbildung
Der Ausbildungsvertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten ab Vertragsschluss.
Bei entsprechendem Lernstand des Fahrschülers wird innerhalb dieser Vertragslaufzeit
die vollständige Ausbildung gewährleistet.
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit gilt der Ausbildungsvertrag als beendet. Sämtliche bis
dahin gezahlten Grundbeträge gelten als verbraucht.
Bei Wiederaufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung nach Ablauf der Vertragslaufzeit
ist ein neuer Ausbildungsvertrag abzuschließen. Es gelten die jeweils aktuellen Preise
gemäß Preisaushang und Homepage, einschließlich eines erneut zuentrichtenden
Grundbetrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Vertragslaufzeit fortgesetzt, gelten für
die angebotenen Leistungen die zum Zeitpunkt der Fortsetzung gültigen Entgelte gemäß
Preisaushang und Homepage. Hierauf hat die Fahrschule den Fahrschüler in Textform
hinzuweisen.
4. Widerrufsbelehrung (bei Online-Anmeldungen)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Ausübung des Widerrufs
Der Widerruf ist zu richten an:
ACADEMY Nibelungen Fahrschule GmbH, Von-Steuben-Str. 13, 67549 Worms,
E-Mail: michael@academy-nibelungen-fahrschule.de
Muster-Widerrufserklärung
Hiermit widerrufe ich den am __.__.____ abgeschlossenen Fahrschulausbildungsvertrag.
Name: __________________________
Anschrift: ______________________
Datum / Unterschrift: ___________
Folgen des Widerrufs
Alle erhaltenen Zahlungen werden unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab Eingang des Widerrufs zurückerstattet.
Vorzeitiger Beginn der Leistung / Wertersatz
Haben Sie verlangt, dass die Fahrschule bereits während der Widerrufsfrist mit der
Ausbildungsleistung beginnt, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der
dem Anteil der bis dahin erbrachten Leistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Fahrschule die Leistung vollständig
erbracht hat und Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass Sie Ihr
Widerrufsrecht verlieren.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Sie erfolgt
aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages sowie dieser AGB und richtet sich
nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Fahrlehrergesetz und
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung).
Die Ausbildung endet mit Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung, spätestens jedoch mit
Ablauf der Vertragslaufzeit.
2. Entgelte / Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen dem jeweils gültigen
Preisaushang der Fahrschule sowie der veröffentlichten Online-Preisliste.
3. Grundbetrag und Leistungen
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: die allgemeinen Aufwendungen der
Fahrschule sowie der theoretische Unterricht bis zur ersten theoretischen Prüfung.
Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung kann ein Teilgrundbetrag erhoben werden,
höchstens jedoch bis zur Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Nach nicht
bestandener praktischer Prüfung ist ein Teilgrundbetrag unzulässig.
b) Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Mit dem Fahrstundenentgelt werden
Fahrzeugkosten einschließlich Versicherungen sowie der praktische Fahrunterricht
abgegolten.
Absagen müssen mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Andernfalls kann eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des
Fahrstundenentgelts verlangt werden. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden die theoretische und die
praktische Prüfungsvorstellung einschließlich Prüfungsfahrt abgegolten. Bei
Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt erneut erhoben.
4. Zahlungsbedingungen
Grundbetrag bei Vertragsabschluss, Fahrstunden vor Antritt, Prüfungsentgelte
spätestens drei Werktage vor der Prüfung.
Bei Zahlungsrückständen ist die Fahrschule berechtigt, die Fortsetzung der Ausbildung
sowie die Anmeldung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen zu verweigern.
5. Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung ohne triftigen Grund nicht innerhalb von vier Wochen seit
Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder diese um mehr als drei Monate ohne
triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils
zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers
verstößt.
Die Kündigung bedarf der Textform.
6. Entgelte bei Vertragskündigung
Zusätzlich zu bereits erbrachten Leistungen steht der Fahrschule zu:
a) 1/5 des Grundbetrages bei Kündigung vor Ausbildungsbeginn
b) 2/5 nach Beginn, vor Absolvierung von 1/3 der vorgeschriebenen theoretischen
Mindestunterrichtseinheiten
c) 3/5 nach Absolvierung von 1/3, vor 2/3 der theoretischen Mindestunterrichtseinheiten
d) 4/5 nach Absolvierung von 2/3, vor Abschluss der theoretischen Ausbildung
e) voller Grundbetrag nach Abschluss der theoretischen Ausbildung
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder Schaden nicht
oder nur geringer angefallen ist.
7. Termine / Verspätungen
Fahrstunden beginnen grundsätzlich an der Fahrschule.
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrschüler nicht
länger zu warten; fällt die Fahrstunde aus, wird sie nicht berechnet. Vom Fahrlehrer
verursachte Ausfallzeiten werden nachgeholt oder gutgeschrieben.
Verspätet sich der Fahrschüler um mehr als 15 Minuten, gilt die Stunde als ausgefallen;
es kann eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgelts
erhoben werden.
8. Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen, wenn er unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss steht oder Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit bestehen. Auch in diesem
Fall kann eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgelts
verlangt werden.
9. Behandlung von Ausbildungsfahrzeugen / Haftung
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle
und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Fahrschüler im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
wird empfohlen.
10. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen /
Kraftradausbildung
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb
gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und
Schadensersatzpflicht zur Folge haben.
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung:
Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und
Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich an einer geeigneten Stelle
anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er
die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses
ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Aus gesundheitlichen Gründen findet die fahrpraktische Ausbildung für Zweiradklassen
im Zeitraum vom 1. November bis 28. Februar nicht statt.
11. Abschluss der Ausbildung / Anmeldung zur Prüfung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der
Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die Entscheidung trifft der
Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie
ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, sind
Prüfungsentgelte und verauslagte oder anfallende Gebühren zu zahlen.
12. Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland,
oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
13. Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher
und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten
gleichermaßen für alle Geschlechter.